Unsere Ziele im Detail

Alle Ziele des BEB-Tirol betreffen die Qualitätsentwicklung- und -Sicherung der pädagogischen Arbeit in allen elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen, die dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz unterliegen. Dabei werden nicht nur Interessen von Pädagog*innen vertreten, sondern auch Anliegen von Assistenz- und Stützkräften mit einbezogen.

Bewusstsein für das Berufsbild schaffen

Ziel des BEB-Tirol ist es, ein Bewusstsein für das tatsächliche Berufsbild der Pädagog*innen, Assistenz- und Stützkräfte in der Öffentlichkeit zu schaffen. Das noch weit verbreitete Bild der „bastelnden, spielenden Tante“, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. In großen Teilen der Gesellschaft fehlt es an Wissen über die Anforderungen, die mit der Arbeit in elementaren Bildungseinrichtungen verbunden sind. Dieses Unwissen geht oft mit mangelnder Anerkennung und Wertschätzung der pädagogischen Arbeit einher. Kinderkrippen, Kindergärten und Horte sind Bildungseinrichtungen, in denen wichtige Grundlagen für die weitere Bildung, die gesamte Persönlichkeit und die Entwicklung der Kinder gelegt werden. In diesen Einrichtungen wird mit der Zukunft unserer Gesellschaft gearbeitet. Daraus ergibt sich eine enorme Verantwortung und ein großes Aufgabenfeld des Personals, welches Fachwissen, Fachkompetenz, Zusammenarbeit im Team und professionellen Austausch mit Systempartner*innen verlangt.

Schaffen von einheitlichen Rahmenbedingungen 

Ziel des BEB – Tirol ist es, einheitliche Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der freien Methodenwahl und  Konzepterstellung für alle Tiroler elementaren Bildungseinrichtungen zu schaffen. Trotz vieler einheitlicher Vorgaben im TKKG, arbeiten Pädagog*innen, Assistenz- und Stützkräfte unter unterschiedlichsten Voraussetzungen -bezüglich ihrer Anstellungsverhältnisse, ihres Gehalts, ihrer Dienstzeiten, ihrer Qualifikationen usw.. Einheitliche Voraussetzungen und gute Rahmenbedingungen sind jedoch ausschlaggebend für die Qualität der pädagogischen Arbeit und die Chancengleichheit aller Kinder auf bestmögliche Bildung und Betreuung.

BEB- Tirol setzt sich daher ein für:

  • Eine einheitliche Höchststundenanzahl und Gehaltsregelung.
  • Ein Gehalt für Kindergarten-, Kinderkrippen- und Hortpädagog_Innen sowie Assistenz- und Stützkräfte, das ihrer Qualifikation, den Anforderungen ihrer Tätigkeit  und der damit verbundenen großen Verantwortung angemessen ist.
  • Angemessene Gehaltszuschläge für Zusatzqualifikationen, wie beispielsweise Sonderkindergarten-,  Montessori-, Naturpädagogik u.a.
  • Angemessene Vor- und Nachbereitungszeiten im Ausmaß von mindestens zehn Stunden/ Woche bei einer Gesamtarbeitszeit von 40 Wochenstunden. Diese beinhalten Zeit für die Planung, Reflexion und Dokumentation der Bildungsarbeit, der Verschriftlichung von Beobachtungen, Aufbereitung von Bildungs- und Entwicklungsverläufen z.B. in Form von Portfolios sowie Zeit für Teamsitzungen und Supervisionen, die Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeiten von Eltern- und Entwicklungsgesprächen sowie Elternabenden, das Verfassen von Elterninformationen, Zeit für interdisziplinäres Arbeiten, Einkäufe für die Bildungsarbeit, die Planungen, Umsetzungen und Nacharbeiten von Festen und administrative Tätigkeiten.
  • Vor- und Nachbereitungszeiten für Assistenz- und Stützkräfte. Diese beinhalten Teilhabe an Teamsitzungen und Supervisionen, Umsetzung und Teilhabe an Festen, Einkäufe für die Bildungsarbeit, Teilhabe an Eltern- und Entwicklungsgesprächen sowie Elternabenden.
    • Mindestens eine Stunde/ Woche bei einer Gesamtarbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden
    • Mindestens zwei Stunden/ Woche bei einer Gesamtarbeitszeit bis zu 30 Wochenstunden
    • Mindestens drei Stunden/ Woche bei einer Gesamtarbeitszeit bis zu 40 Wochenstunden
    • Mindestens vier Stunden/ Woche bei einer Gesamtarbeitszeit von 40 Wochenstunden
  • Eine Regelung der verpflichtenden Fortbildungszeiten: Es muss die Möglichkeit gegeben sein, Fortbildungen im Mindestausmaß der vorgegebenen Fortbildungsstunden auch während der Arbeitszeiten besuchen zu können. Die verpflichtende Fortbildungszeit (derzeit 15 h) wird dabei als Arbeitszeit angesehen.
  • Die kostenfreie Ermöglichung von Supervisionen für das gesamte Team oder in Form von Einzelsupervisionen.
  • Eine pädagogische und pflegerische Grundausbildung für Stützkräfte, die dem Aufgabenkatalog einer Stützkraft entspricht.
  • Eine Überarbeitung der Kind-Pädagog*innen-Relation – Für 0- bis 2 Jährige 1:3 – für 2- bis 3 Jährige 1:5 – für 3- bis 6 Jährige 1:8 – für 6 – bis 15 Jährige 1:1
  • Eine Erhöhung der Mindestraumgröße auf 4 m2 / Kind, zumindest bei Neubauten.
  • Mindestens einen Computer und Arbeitsplatz für je zwei Gruppen, mit passenden Programmen und Internetzugang für die Dokumentation, Beobachtung, Reflexion und Planung. Der Computer muss dem aktuellen Stand der Technik und die Programme dem neuen Datenschutzgesetz entsprechen.

Aufwertung der Ausbildung für pädagogisches Personal in elementaren Bildungseinrichtungen

Ziel des BEB-Tirol ist eine tertiäre Ausbildung für Elementarpädagog*innen. Eine Ausbildung in Berufsbildenden Schulen mit Jugendlichen im Alter von 14-19 Jahren ist nicht ausreichend, um dem umfangreichen Tätigkeitsprofil von Pädagog*innen im Elementarbereich gerecht werden zu können. Es braucht ausreichend Zeit und „Reife“, um sich intensiv mit all den Aufgaben, die der Beruf birgt – mit Fragen aus Theorie und Praxis – auseinandersetzen zu können. Um der hohen Verantwortung, die die Erziehung und Bildung von Kindern mit sich bringt (Aufsichtspflicht, Teamführung, erfolgreiches Leiten einer Institution, Umsetzung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Eltern u. v. m.) ist darüber hinaus ein höheres Einstiegsalter anzuraten. Der mögliche Altersunterschied von nur drei Jahren zwischen Hortkindern und ausgebildeter Pädagog*innen zeigt dies deutlich!

Zudem wählen nur wenige der in einer Berufsbildenden Schule ausgebildeten Pädagog*innen tatsächlich diesen Beruf – viele entscheiden sich für weiterführende Ausbildungen. Eine tertiäre Ausbildung bringt nicht nur eine bewusste Entscheidung der Auszubildenden für den Beruf mit sich, sie hebt die Anerkennung und Wertschätzung des Berufsbildes und ist europäischer Standard! Dabei sind neben theoretischem Wissen vor allem praktische Erfahrungen in elementaren Bildungseinrichtungen notwendig, um Theorie und Praxis vernetzen und das gesamte Berufsbild während der Ausbildung erfassen zu können.

Interessenvertretung sowie Aufklärung und Information über weitere unterstützende Angebote

Ziel des BEB- Tirol ist es, Ansprechpartnerin für Pädagog*innen, Assistenz- und Stützkräfte aller elementarer Bildungseinrichtungen in Tirol zu sein, deren Interessen zu vertreten sowie über weitere Vereine, Interessensvertretungen und Möglichkeiten der Unterstützung zu informieren. In Österreich gibt es mehrere Ansprechpartner*innen, die für rechtliche Fragen sowie die Unterstützung von Pädagog*innen, Assistenz- und Stützkräften zuständig sind und kontaktiert werden können. Dabei wird zwischen verschiedenen Kriterien, wie etwa privaten oder öffentlichen Einrichtungen unterschieden. BEB-Tirol möchte hier informieren und eine klare Übersicht über die verschiedenen Angebote schaffen.