Es ist uns ein Anliegen, dass alle Einrichtungen gleichermaßen über Gesetzesänderungen etc. gleichberechtigt informiert werden.
Seit 1.1.2019 giltet laut dem ÖAS, Österreichische ArbeitnehmerInnenschutzstrateg
Laut ÖAS dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen,welche in der Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres arbeiten, aufgrund der Gefahr an Zytomegalie zu erkranken NICHT herangezogen werden. (Quelle: PDF Mutterschutz, im Anhang) Ausführlichere Informationen unter arbeitsinspektion.gv.at
Die Gesetzesänderung betrifft in diesem Fall alle Dienstgeber im elementaren Bildungsbereich welche Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreuen oder Maßnahmen ausgeübt werden, welche in den beigelegten Anhang angeführt werden.
Wir bitten alle Einrichtungen selbständig an den jeweiligen Trägern/Bereichsärzten etc. abklären zu lassen, was die neue Gesetzesgebung für sie bedeutet.
Der Verein BEB Tirol haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der verbreiteten Information.